| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)zum Download Die AGB gelten für die Vermietung einer Ferienwohnung auf dem Grundstück  Niederblockland 7, 28357 Bremen. 1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom  Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl  die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der  Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur  zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. 
 2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung zur  Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu  beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die  zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.
 
 3. Der  Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen  den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom  Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Kosten für den Gast betragen:
 
                Bei einer Stornierung bis 3 Kalendertage nach  schriftlicher Buchung: gebührenfrei. Vom 4. Tag nach der schriftlichen Buchung bis 45  Tage vor Reiseantritt: 25,00 € je Wohnung. 44 – 30 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises. Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 80 % des  Reisepreises. Bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.  Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen! Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben  gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig  zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.                Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung  hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 3 errechneten Betrag  zu bezahlen.Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
 3.a Sonderregelung zur Corona-Pandemie Sofern die Leistungen dieses  Vertrages vom Mieter nicht in Anspruch genommen werden können, da aufgrund der Corona- Pandemie die  Vermietung bzw. Beherbergung oder die Einreise nach Bremen  nicht gestattet ist, sind die vorgenannten Kosten nicht zu zahlen. Eventuell  bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.                 4. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 16 Uhr zur  Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung bis 11 Uhr verlassen,  um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder  herzurichten. 
 5. Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberen und vertragsgemäßen Zustand  übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar  unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter  anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand  übergeben.
 
 6. Der Mieter übergibt die Wohnung in besenreinem Zustand. Entstehen in den  Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt der Gast dafür  auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Es kann vorab eine  Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden  abzusichern.
 
 7. Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Zustimmung des Vermieters. Der  Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere  mitzubringen, vorab anzuzeigen. Wenn dem Mitbringen von Haustieren zugestimmt  wird, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der  ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch  sonst keine Gefahr für die übrigen Gäste darstellen.
 
 8. Der vereinbarte Mietpreis wird am Anreisetag fällig. Er kann vor Anreise  überwiesen werden.
 
 9. Der Gerichtsstand ist Bremen.
 Stand: 4. Januar 2024   |